Services
Namenserklärung beantragen
Kurzbeschreibung
Personen die nach einer Eheauflösung den Ledignamen wieder annehmen möchten, können dies beim zuständigen Zivilstandsamt mittels einer Namenserklärung beantragen.
Service nutzen
Für diesen Service bitten wir Sie an den Schalter der Zivilstandsaufsicht (zu unserem Standort und Öffnungszeiten)
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Nach erfolgter Beurkundung der Eheauflösung kann der Ledigname mittels Namenserklärung durch eine Namenserklärung beim Zivilstandsamt nach Wahl wieder angenommen werden.
Erforderliche Dokumente
- Identitätskarte
- Wohnsitznachweis, falls Sie den gesetzlichen Wohnsitz nicht im Kanton Solothurn haben.
Vorgehen
- Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail mit dem Zivilstandsamt Kontakt auf
- Terminvereinbarung
- Persönliche Vorsprache zwingend erforderlich / Abgabe der Namenserklärung
- Bezahlung der Gebühr
- Beurkundung der Namenserklärung beim Zivilstandsamt
Ergebnis
Nach erfolgter Beurkundung der Namenserklärung führen Sie wieder ihren Ledignamen.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Namenserklärung; CHF 75.00
- auf Wunsch (Abgabe einer Bestätigung: CHF 30.00)
Fristen
Keine
Dauer
Die Beurkundung wird direkt beim vereinbarten Termin vorgenommen.