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Opferhilfe: Ausserkantonale Not- oder Schutzunterkunft beantragen
Kurzbeschreibung
Opfer einer Straftat können beim Kanton Solothurn die Übernahme von Kosten einer Not- oder Schutzunterbringung für maximal 35 Tage beantragen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Eine schwere direkte Beeinträchtigung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit durch eine Straftat muss vorliegen
- Das Opfer muss Wohnsitz im Kanton Solothurn haben. Der Tatort muss sich in der Schweiz befinden oder bei einer Straftat im Ausland muss das Opfer zum Zeitpunkt der Straftat und der Gesuchstellung Wohnsitz in der Schweiz haben
Erforderliche Dokumente
Keine. Folgende Dokumente können die Prüfung erleichtern (optional):
- Anwaltsvollmacht
- Unfallmeldung
- Ärztliche Verordnung
- Polizeirapport
- Police Rechtsschutzversicherung
Vorgehen
- Bestimmungen und Informationen durchlesen
- Online-Formular ausfüllen, optionale Beilagen hochladen und absenden
- Gesuchsprüfung durch die Beratungsstelle Opferhilfe abwarten
- Entscheid per E-Mail in der Regel via Not- oder Schutzunterkunft erhalten
Ergebnis
Entscheid per E-Mail in der Regel an die Not- oder Schutzunterkunft
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Gesuchsprüfung ist kostenlos.
Fristen
Gesuche können laufend eingegeben werden, jedoch maximal fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Straftat.
Dauer
In der Regel fünf Arbeitstage.