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Opferhilfe: Soforthilfe beantragen
Kurzbeschreibung
Opfer einer Straftat können beim Kanton Solothurn in dringenden Fällen die Übernahme von Kosten für Notunterkunft, Therapie oder rechtliche Hilfe beantragen. Die Unterstützung hilft bei finanziellen Folgen durch die Straftat.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Eine schwere direkte Beeinträchtigung der körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit durch eine Straftat muss vorliegen
- Der Tatort muss sich in der Schweiz befinden oder bei einer Straftat im Ausland muss das Opfer zum Zeitpunkt der Straftat und der Gesuchstellung Wohnsitz in der Schweiz haben
- Das Gesuch muss in dem Kanton gestellt werden, in dem das Opfer eine Beratungsstelle aufgesucht hat. Wenn es keine Beratungsstelle aufgesucht hat, ist derjenige Kanton zuständig, in dem es seinen Wohnsitz hat
- Die Täterschaft oder Versicherungen dürfen keine oder nur unzureichende Leistungen gezahlt oder übernommen haben (Subsidiarität der Opferhilfe)
Erforderliche Dokumente
Keine. Folgende Dokumente können die Prüfung erleichtern (optional):
- Anwaltsvollmacht
- Unfallmeldung
- Ärztliche Verordnung
- Polizeirapport
- Police Rechtsschutzversicherung
Vorgehen
- Bestimmungen und Informationen lesen
- Online-formular ausfüllen, optionale Beilagen hochladen und absenden
- Gegebenenfalls offene Punkte klären (Die Beratungsstelle Opferhilfe nimmt telefonisch Kontakt auf)
- Gesuchsprüfung durch die Beratungsstelle Opferhilfe abwarten
- Entscheid per E-Mail oder Post erhalten
Ergebnis
Entscheid über die Unterstützung durch Soforthilfe per E-Mail oder per Post
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Gesuchsprüfung ist kostenlos.
Fristen
Gesuche können laufend eingegeben werden.
Dauer
In der Regel 14 Arbeitstage.