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Ratenzahlungen für Rechnungen des Grundbuch- oder Erbschaftsamts beantragen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Ihre Rechnung des Grundbuch- oder Erbschaftsamts nicht auf einmal begleichen können, haben Sie die Möglichkeit, Ratenzahlungen zu beantragen.
Füllen Sie dazu den Antrag auf Ratenzahlungen vollständig aus. Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir Ihr Gesuch und informieren Sie anschließend über den Entscheid.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Sie haben eine Rechnung vom Grundbuch- oder Erbschaftsamt erhalten und möchten diese in Raten zahlen.
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
- Sie füllen beiliegende Abzahlungsvereinbarung vollständig aus und senden sie an: bwd@fd.so.ch
- Wir prüfen den Antrag und geben Ihnen eine Rückmeldung.
- Bei Rechnungen des Grundbuchamtes ab CHF 1'000.00: Sofern der Antrag bewilligt wird, melden wir ein gesetzliches Pfandrecht auf Ihrem Grundstück beim zuständigen Grundbuchamt an. Nach vollständiger Begleichung der Rechnung inkl. Verzugszinsen von 3.5 % wird das Pfandrecht gelöscht. Die Eintragung und die Löschung des Pfandrechts sind kostenlos.
Ergebnis
Sie haben eine Abzahlungsvereinbarung mit uns abgeschlossen.
Rahmenbedingungen
Kosten
Nach Eingang der letzten Teilzahlung wird der Verzugszins von 3,5% in Rechnung gestellt.
Fristen
Der Antrag auf Ratenzahlungen muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden.
Dauer
Wir bearbeiten Ihren Antrag innerhalb von 5 Arbeitstagen.