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Rückreisevisum beantragen
Kurzbeschreibung
Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten, die ins Ausland reisen möchten, ihren Solothurner Ausländerausweis verloren haben oder dieser keine Gültigkeit mehr hat, können beim Migrationsamt ein Rückreisevisum für die Wiedereinreise in die Schweiz beantragen.
Sollte ein Kantonswechselgesuch noch hängig sein, ist für die Ausstellung des Visa der vorherige Wohnkanton zuständig.
Ein Rückreisevisum ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Der Ausländerausweis ist abgelaufen und die Verlängerung wurde für eine Neuausstellung eingereicht.
- Der Ausländerausweis ist verloren gegangen und die Verlustanzeige wurde für die Neuausstellung einer Bewilligung eingereicht.
Service nutzen
Für diesen Service bitten wir Sie an unseren Schalter (Standort und Öffnungszeiten).
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Hängige Ausweisregelung; der Ausländerausweis befindet sich derzeit zur Verlängerung/Erneuerung beim Migrationsamt des Kantons Solothurn.
Erforderliche Dokumente
Ein gültiger heimatlicher Pass mit mind. zwei leeren Seiten muss zwingend vorhanden sein.
Vorgehen
- Persönliche Vorsprache beim Migrationsamt Solothurn
- Überprüfung der Daten und Antragserstellung
- anschliessend Bezahlung vor Ort in Bar (Währung CHF)
- Besuch im Ausweiszentrum Solothurn für die Biometriedatenaufnahme
- Erhalt des Visums im Ausweiszentrum
Ergebnis
Erhalt eines Visums, welches die Wiedereinreise in die Schweiz ermöglicht.
Rahmenbedingungen
Kosten
Da die Kosten variieren, können diese beim Migrationsamt Solothurn angefragt werden.
Sie können die aktuellen Gebühren auch der Gebührenverordnung AIG entnehmen.