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Schlichtungsverfahren nach Gleichstellungsgesetz: Schlichtungsgesuch einreichen
Kurzbeschreibung
Arbeitnehmende, die sich am Arbeitsplatz aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlen, haben die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung können sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann wenden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Schlichtungsbehörde kann von allen Personen angerufen werden,
- deren Arbeitgeber/-in im Kanton Solothurn Sitz hat oder deren gewöhnlicher Arbeitsort im Kanton Solothurn ist (z.B. bei Zweigniederlassungen),
- die von einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben betroffen sind,
- die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen,
- deren allfälliger Gesamtarbeitsvertrag keine andere Schlichtungsstelle vorsieht.
Erforderliche Dokumente
Schlichtungsgesuch mit Rechtsbegehren und relevanten Beilagen.
Vorgehen
- Merkblatt zum Schlichtungsverfahren lesen.
Vorlage für das Schlichtungsgesuch herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und mit sämtlichen notwendigen und relevanten Beilagen bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann in physischer Form mit Originalunterschriften einreichen.
Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann
Oberamt Region Solothurn
Rötistrasse 4
4502 Solothurn
Ergebnis
- Informationsschreiben an die Parteien über den Eingang des Schlichtungsgesuchs in der Regel innert fünf Arbeitstagen.
- Vorladung für die Schlichtungsverhandlung per Einschreiben an die Parteien.
- Schlichtungsverhandlung in der Regel innert zwei Monaten ab Einreichung des Schlichtungsgesuchs.
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Verfahren vor der kantonalen Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann ist unentgeltlich. Es werden zudem keine Parteientschädigungen zugesprochen, d.h. jede Partei trägt ihre Auslagen selbst, einschliesslich der Kosten einer allfälligen anwaltlichen Vertretung.
Dauer
Die Schlichtungsverhandlung findet in der Regel innert zwei Monaten nach Einreichung des Schlichtungsgesuchs statt.