Gleichstellungsfragen

Frau gleich oder ungleich Mann

Das Gleichstellungsgesetz schützt Arbeitnehmende vor Diskriminierung im Erwerbsleben. Gestützt darauf hat der Kanton Solothurn eine Schlichtungsstelle geschaffen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis können ein Schlichtungsverfahren durchführen, bevor sie eine Klage einreichen. Die Schlichtungsbehörde beim Oberamt Region Solothurn versucht in formloser Verhandlung, die Parteien zu versöhnen. Endet der Schlichtungsversuch ohne Einigung, so hält die Schlichtungsbehörde dies im Protokoll fest und erteilt die Klagebewilligung. Innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung der Klagebewilligung ist die Klage beim zuständigen Gericht einzureichen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es werden keine Parteikosten vergütet.