Hundehaltung

Eine Frau und ein Mann spazieren mit einem Hund an der Leine.

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Beissvorfälle dem Oberamt zu melden. Zudem besteht eine Meldepflicht von verhaltensauffälligen und aggressiven Hunden für Tierärztinnen und Tierärzte, Polizeiorgane sowie Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner. Aufgrund der eingegangenen Meldung leitet das Oberamt die nötigen Schritte in die Wege, um den Sachverhalt und eine mögliche Gefährdung durch den Hund abzuklären. Die Oberämter prüfen im Einzelfall die Massnahmen, die nötig sind, um Mensch und Tier vor Gefährdung und Belästigung durch Hunde zu schützen. Die Oberämter können bei Bedarf geeignete Massnahmen gemäss Hundegesetz anordnen. So können sie zum Beispiel Anordnungen über Erziehung, Pflege oder Unterbringung des Hundes veranlassen oder einen Leinen- und Maulkorbzwang erlassen.