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Schlichtungsverfahren landwirtschaftliche Pacht: Schlichtungsgesuch einreichen
Kurzbeschreibung
Bei Streitigkeiten aus landwirtschaftlicher Pacht führen die Oberämter ein Schlichtungsverfahren durch, in dessen Rahmen nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht wird. Das Schlichtungsverfahren wird durch die Einreichung eines Schlichtungsgesuchs eingeleitet.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Das verpachtete landwirtschaftliche Grundstück muss sich im Kanton Solothurn befinden.
Erforderliche Dokumente
Schlichtungsgesuch mit Rechtsbegehren und relevanten Beilagen.
Vorgehen
- Merkblatt zum Schlichtungsverfahren lesen.
- Vorlage für das Schlichtungsgesuch herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und mit sämtlichen notwendigen und relevanten Beilagen beim zuständigen Oberamt in physischer Form mit Originalunterschriften einreichen.
Ergebnis
- Informationsschreiben an die Parteien über den Eingang des Schlichtungsgesuchs in der Regel innert fünf Arbeitstagen.
- Vorladung für die Schlichtungsverhandlung per Einschreiben an die Parteien.
- Schlichtungsverhandlung in der Regel innert zwei Monaten ab Einreichung des Schlichtungsgesuchs.
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten aus landwirtschaftlicher Pacht ist unentgeltlich. Es werden zudem keine Parteientschädigungen zugesprochen, d.h. jede Partei trägt ihre Auslagen selbst, einschliesslich der Kosten einer allfälligen anwaltlichen Vertretung.
Dauer
Die Schlichtungsverhandlung findet in der Regel innert zwei Monaten nach Einreichung des Schlichtungsgesuchs statt.