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Sondierungen: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Sondierbohrungen benötigen eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung, sofern sie im Gewässerschutzbereich Au/Ao oder im Zuströmbereich Zu/Zo liegen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
keine
Erforderliche Dokumente
• Situationsplan mit Darstellung der Sondierstelle(n), dreifach
• Zustimmung Grundeigentümer/-in
Falls bei Gesuchseingabe bereits ein geologisches Gutachten vorliegt, ist dieses ebenfalls beizulegen.
Vorgehen
- Formular ausfüllen
- Dokumente beilegen
- Formular einschicken
Ergebnis
Bewilligung für Sondierung
Rahmenbedingungen
Kosten
- Grundgebühr Fr. 250.--
- Zuschlag bei zwei oder mehreren Bohrungen
Dauer
14 Tage