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Arbeits- und Ruhezeiten: Bewilligung Sonntags- / Nacht- / Schichtarbeit beantragen
Kurzbeschreibung
Nacht- und Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten.
Für Ausnahmen ist eine Bewilligung erforderlich.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- der Einsatz von Nacht- und Sonntagsarbeit ist vorübergehender Natur
- es besteht ein dringendes Bedürfnis
- die Arbeiten können aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder aus sicherheitstechnischen Gründen nur in der Nacht oder am Sonntag durchgeführt werden
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
- ggf. gesetzliche Rahmenbedingungen lesen
- erforderliche Unterlagen zusammentragen
- Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht abschicken
Ergebnis
Sie erhalten die Bewilligung für Sonntags- / Nacht- / Schichtarbeit per E-Mail und Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
100.00 Franken; ab 3 Werktagen vor Einsatz fällt eine zusätzliche Expressgebühr von 100.00 Franken an
Fristen
Eingabe so bald wie möglich - eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich
Dauer
Die Bearbeitung dauert üblicherweise ein bis drei Tage.