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Arbeits- und Ruhezeiten: Bewilligung Sonntags- / Nacht- / Schichtarbeit beantragen
Kurzbeschreibung
Nacht- und Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten.
Für Ausnahmen ist eine Bewilligung erforderlich.
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Der Einsatz von Nacht- und Sonntagsarbeit ist vorübergehender Natur.
- Es besteht ein dringendes Bedürfnis.
- Die Arbeiten können aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder aus sicherheitstechnischen Gründen nur in der Nacht oder am Sonntag durchgeführt werden.
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
- Gesetzliche Rahmenbedingungen lesen
- Erforderliche Unterlagen zusammentragen
- Formular ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht abschicken
Ergebnis
Sie erhalten die Bewilligung für Sonntags- / Nacht- / Schichtarbeit per E-Mail und Post.
Rahmenbedingungen
Kosten
100.00 Franken; ab 3 Werktagen vor Einsatz fällt eine zusätzliche Expressgebühr von 100.00 Franken an
Fristen
Eingabe so bald wie möglich - eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich
Dauer
Die Bearbeitung dauert üblicherweise ein bis drei Tage.