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Stiftung: Einreichen Jahresberichterstattung
Kurzbeschreibung
Klassische Stiftungen reichen der Aufsichtsbehörde alljährlich innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres die Jahresberichterstattung ein.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Stiftung verfügt über eine vom Stiftungsrat genehmigte Jahresrechnung und den dazugehörigen Unterlagen.
Bevor Sie den Service online nutzen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie alle Beilagen unterzeichnet im PDF-Format zur Hochladung vorhanden haben.
Erforderliche Dokumente
siehe Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Vorgehen
Datenanlieferung zuhanden der Stiftungsaufsicht mittels Online-Formular.
Die Stiftungsaufsicht kann auf Verlangen alle Originaldokumente in physischer Form einverlangen. Bei unvollständigen, qualitativ ungenügenden oder fehlerhaften Dokumentensendungen werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Folgende Punkte sind bei der Nutzung des Services zu beachten:
- Jedes PDF ist kurz und ohne Abkürzungen zu benennen (z.B. Jahresrechnung, Revisionsbericht, Protokoll, Tätigkeitsbericht etc.).
- Für jedes Dokument ist nur ein PDF hochzuladen (keine Aufteilung der Jahresrechnung, keine Einzelseiten).
- Die Stiftung hat nur die angegebenen Beilagen einzureichen (Upload von weiteren Dokumenten nur wenn zwingend notwendig).
Ergebnis
Der Empfang der Unterlagen wird per Mail bestätigt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Fristen
Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Rechnungsjahres.