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Tier-, Geflügel- oder Bienenhaltung melden
Kurzbeschreibung
Tierhaltungen mit Klauentieren (Haustiere der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung), einschliesslich Büffel und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas) sowie Gehegewild der Ordnung Paarhufer (ausgenommen Zootiere), Equiden (Pferde, Esel und Kreuzungen), Geflügel, Bienen und Aquakulturen müssen beim Kanton gemeldet werden.
Auch der Wechsel der tierhaltenden Person sowie die Auflösung der Tierhaltung ist meldepflichtig.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Keine
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Formular ausfüllen
- Informationen zum Standort ermitteln (Adresse, Grundbuchnummer, Gemeinde, Koordinaten); diese können unter geo.so.ch/map abgerufen werden
- Formular absenden
Ergebnis
Die Tierhaltung und die Tiere haltende Person werden im Kantonalen Agrarinformationssystem erfasst und können dort auch eingesehen werden. Die Daten bilden die Grundlage für die Verwaltung der Tierhaltungen auf Bundesebene.
Bei Haltung von Klauentieren erhält die Tiere haltende Person einen Zugang auf die nationale Tierverkehrsdatenbank.
Rahmenbedingungen
Kosten
Für die Meldung einer neue Tierhaltung, der Wechsel der tierhaltenden Person oder auch die Auflösung der Tierhaltung fallen keine Gebüren an.
Mit dem Halten von Klauentieren und/oder Bienen muss sich die tierhaltende Person auch an den Seuchen-Vorsorgemassnahmen der Tierseuchenkasse Kanton Solothurn beteiligen.
Fristen
Die Meldungen neuer Tierhaltungen und Änderungen in der Tierhaltung bzw. der tierhaltenden Person müssen innert 3 Monaten gemeldet werden.
Bis 1. Mai eingegangene Korrekturmeldungen können für die Berechnung der Tierseuchenkassenbeiträge berücksichtigt werden.
Dauer
Die Erfassung der Tierhaltungsmeldung erfolgt innert 5 Tagen; die Zuteilung eines Zugangs zur nationalen Tierverkehrsdatenbank durch den Bund erfolgt innert 10 Tagen.