Services
Tierärztliches Zeugnis für Schlachtvieh
Kurzbeschreibung
Muss ein Nutztier mit einer Verletzung/einer Krankheit/einem Unfall geschlachtet werden, so muss dies allenfalls von einem Tierarzt mittels tierärztlichen Zeugnisses bestätigt werden.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Das tierärztliche Zeugnis für Schlachtvieh darf ausschliesslich von Tierärztinnen und Tierärzten ausgefüllt werden. Dies muss mit dem Stempel der Praxis sowie der Unterschrift bestätigt werden.
Erforderliche Dokumente
Keine
Vorgehen
- Erläuterungen durchlesen
- Zeugnis physisch oder digital ausfüllen
- Ausdrucken und wahrheitsgemäss ausfüllen
- Stempel der Praxis und Unterschrift der Tierärztin
- Zeugnis dem Landwirt abgeben
Ergebnis
Das kranke/verunfallte/verletzte Tier hat, nebst dem normalen Begleitdokument, ein tierärztliches Zeugnis, um die Dokumentationspflicht im Schlachthof zu erfüllen.
Rahmenbedingungen
Kosten
Kostenlos
Fristen
Keine
Dauer
Keine