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Veranstaltungen im Wald: Bewilligung beantragen
Kurzbeschreibung
Für die Durchführung von Veranstaltungen im Wald gelten gesetzliche Grundlagen (WaG, WaV, WaVSO). Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei entscheidet über die Melde- oder Bewilligungspflicht sowie die nötigen waldrechtlichen Auflagen für die Veranstaltung.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
- Die gesuchstellende Person muss volljährig sein.
- Veranstaltung muss im Kanton SO sein.
Erforderliche Dokumente
- Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular
- Ggfs. schriftl. Zustimmung des Waldeigentümers resp. der Waldeigentümerin
- Location / Strecke in Karte eingezeichnet
Vorgehen
- Merkblatt zu den Veranstaltungshinweisen lesen
- Wenn es sich um einen Orientierungslauf handelt, dann OL-Vereinbarung lesen
- Gesuch ausfüllen und per Mail einreichen
- Gesuch wird geprüft und zur Anhörung an die Verantwortlichen weitergeleitet (Dauer: 4 Wochen); wenn die Unterlagen komplett und die Bedingungen für die Veranstaltung erfüllt sind, kann der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin innerhalb von 6 Wochen mit einem Bescheid rechnen.
- Rechnung wird zugeschickt
- Veranstaltung kann (unter Auflagen) durchgeführt werden oder wird abgelehnt
Ergebnis
Entscheid wird per Post/Mail zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
- Bewilligungspflichtige Veranstaltung gem. Art. 14 WaVSO sind kostenpflichtig
- CHF 100.00
Fristen
Gesuche sind mind. 2 Monate vor der Veranstaltung einzureichen.
Dauer
ca. 6 Wochen