Veranstaltungen im Wald

Veranstaltungsgesuche sind mind. 2 Monate vor der Durchführung einzureichen. Für Gesuche, die zu einem späteren Zeitpunkt eintreffen, kann eine termingerechte Bewilligung nicht gewährleistet werden. Für Festanlässe, Bewirtung etc. kontaktieren Sie zusätzlich die jeweilige Gemeinde, die Waldeigentümerschaft und ggfs. die Kantonspolizei Solothurn. Für das Aufstellen von Anlagen und Einrichtungen muss vom Veranstalter das Einverständnis der Waldeigentümerschaft eingeholt und dem AWJF mit dem Gesuch vorgelegt werden.

Bewilligungspflichtig sind gemäss § 15 WaVSO folgende Veranstaltungen:

  • (Inter-) Nationale Orientierungsläufe, abseits von Waldstrassen und offiziellen Wanderwegen
  • Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmenden, abseits von Waldstrassen und offiziellen Wanderwegen
  • Radsportveranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden
  • Reitsportveranstaltungen mit mehr als 25 Pferden
  • Open-Air Veranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln  (siehe Merkblatt Veranstaltungen im Wald)

Meldepflichtig sind gemäss § 19 WaVSO folgende Veranstaltungen:

  • Orientierungsläufe und ähnliche Veranstaltungen mit 100 bis 250 Personen, abseits von Waldstrassen und offiziellen Wanderwegen
  • Veranstaltungen ab 250 Teilnehmenden, ausschliesslich auf Waldstrassen und offiziellen Wanderwegen
  • Am Rand der Sperrzeit (1. - 14. April und 16. - 30. Juni) sind für Veranstaltungen, die am Tag stattfinden, Ausnahmebewilligungen möglich. Das Veranstaltungsgesuch muss dem AWJF mindestens sechs Monate vor der geplanten Veranstaltung vorliegen. Melde- und bewilligungspflichtige Veranstaltungen abseits von Waldstrassen und offiziellen Wanderwegen, welche in der Dämmerung oder bei Nacht geplant sind (d.h. zwischen Sonnenuntergang und -aufgang), werden vom 1. April - 30. Juni nicht bewilligt.
  • Melde- und bewilligungspflichtige Veranstaltungen abseits von Waldstrassen und offiziellen Wanderwegen werden für den Zeitraum 14. April - 15. Juni nicht bewilligt. 

Veranstaltungen während der Brut- und Setzzeit (1. April – 30. Juni):

Melde- und bewilligungspflichtige Veranstaltungen können in Folge ungeeignetem Zeitpunkt, ungeeignetem Ort, ungeeigneter Routenführung oder bei zu häufiger Abfolge von bewilligungspflichtigen Veranstaltungen in derselben Gegend verweigert werden (vgl. § 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 3 WaVSO).

Zum Erstellen des zugehörigen Lageplans nutzen Sie bitte das kantonale WebGIS. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen. 

Bitte nutzen Sie das Gesuchsformular über unsere Serviceseite und reichen es digital ein. waldveranstaltungen@vd.so.ch

Amt für Wald, Jagd und Fischerei

Abteilung Wald

Rathaus
Barfüssergasse 14
4509 Solothurn

Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:30 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00

Andere Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.