Schutz vor Naturgefahren

Im Waldgesetz ist der Schutz vor gravitativen Naturgefahren wie Steinschlag, Rutschungen oder Hangmuren geregelt mit dem Ziel, Menschen oder erhebliche Sachwerte zu schützen. Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei ist Teil der kantonalen Koordinationsstelle Naturgefahren und unterstützt Gemeinden, Werkeigentümer und Private bei der Gefahrenprävention insbesondere bei der Erarbeitung von Gefahrengrundlagen, der Pflege des Schutzwaldes und bei der Umsetzung von technischen Schutzbauten.

Kontakt

Céline Pittet

Tel: 032 627 23 43

Amt für Wald, Jagd und Fischerei

Abteilung Wald

Rathaus
Barfüssergasse 14
4509 Solothurn

Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:30 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00

Andere Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.