Gefahrengrundlagen und Schutzbauten

Um Gefahren, welche durch Sturzprozesse, Rutschungen oder Hangmuren entstehen, zu vermeiden bzw. zu mindern, müssen diese zuerst erkannt und bewertet werden. Dafür werden Gefahrengrundlagen erstellt. Vorhandene Gefahrengrundlagen (Gefahrenhinweiskarte, kommunale Gefahrenkarten) stehen alle im Geoportal des Kantons Solothurn zur Verfügung (Stichwort "Naturgefahren"). Eine Auswahl vorbereiteter Kartenviews sowie Wegleitungen und Arbeitshilfen finden Sie unter folgenden Link:

Karten und Vollzugshilfen

Wenn sich das Risiko mit organisatorischen, raumplanerischen oder biologischen Massnahmen zu wenig reduzieren lässt, bzw. die Schutzziele nicht erreicht werden können, ist die Umsetzung von technischen Massnahmen wie Schutzbauten z.B. Steinschlagschutznetze zu prüfen. Gefahrengrundlagen und Schutzbauten werden vom Amt für Wald, Jagd und Fischerei geprüft, genehmigt sowie mit Beiträgen unterstützt. Die Anforderungen von Bund und Kanton sind in folgender Weisung zu den Schutzbauten nach Waldgesetzgebung ersichtlich.

Für die Erarbeitung von kommunalen Gefahrenkarten sowie für den kantonalen Schutzbautenkataster gelten die Vorgaben gemäss den kantonalen Leitfäden und Datenmodellen unter nachfolgendem Link:

Leitfäden und Datenmodelle

Amt für Wald, Jagd und Fischerei

Abteilung Wald

Rathaus
Barfüssergasse 14
4509 Solothurn

Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:30 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00

Andere Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.