Wildtiere
Wildtiere im Kanton Solothurn gemäss Jagdgesetzgebung
Basis der nachfolgend aufgeführten Wildtierarten bildet Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG).
Der Geltungsbereich des JSG umfasst die in der Schweiz wildlebenden Vögel, Raubtiere, Paarhufer, Hasenartige, Biber, Murmeltiere und Eichhörnchen.
Fund eines verletzten Wildtieres im Sinne des JSG: Was tun?
Raubtiere

Paarhufer
Der Steinbock als alpine Art kommt im Kanton Solothurn nicht vor.
Vögel

Auswahl gemäss Anhang 1
der kantonalen Jagdverordnung:

Hasenartige


Neozoen
Auswahl gemäss Verfügung vom 22.03.2022 zum Umgang mit nicht einheimischen Wildtieren im Kanton Solothurn.
Diese Auflistung ist nicht abschliessend und kann jederzeit ergänzt werden, sobald neue, für den Kanton Solothurn relevante Arten auftauchen.