Wildtiere

Wildtiere im Kanton Solothurn gemäss Jagdgesetzgebung

Basis der nachfolgend aufgeführten Wildtierarten bildet Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG). Der Geltungsbereich des JSG umfasst die in der Schweiz wildlebenden Vögel, Raubtiere, Paarhufer, Hasenartige, Biber, Murmeltiere und Eichhörnchen. (Alpine Arten wie Murmeltier und Steinbock sind nachfolgend nicht aufgelistet, da diese im Kanton Solothurn nicht vorkommen.)

Die Auswahl der Wildvögel entspricht der kantonalen Jagdverordnung (JaV, Anhang 1).

Die Auflistung der Neozoen basiert auf der Verfügung vom 22.03.2022 zum Umgang mit nicht einheimischen Wildtieren im Kanton Solothurn. (Die Bisamratte ist in der Verfügung nicht enthalten, könnte in Zukunft aber von grösserer Relevanz sein.) Diese Auflistung ist nicht abschliessend und kann jederzeit ergänzt werden, sobald neue, für den Kanton Solothurn relevante Arten auftauchen.

Umsetzung der Jagdgesetzgebung auf Bundesebene: Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Hasenartige

Grössere Nagetiere