Wildtiere

Wildtiere im Kanton Solothurn gemäss Jagdgesetzgebung

Basis der nachfolgend aufgeführten Wildtierarten bildet Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG).

Der Geltungsbereich des JSG umfasst die in der Schweiz wildlebenden Vögel, Raubtiere, Paarhufer, Hasenartige, Biber, Murmeltiere und Eichhörnchen.

Fund eines verletzten Wildtieres im Sinne des JSG: Was tun?

Huftiere

Paarhufer

Der Steinbock als alpine Art kommt im Kanton Solothurn nicht vor.

Hasenartige

Hasenartige

Nagetiere

Grössere Nagetiere

Das Murmeltier als alpine Art kommt im Kanton Solothurn nicht vor.

Neozoen

Neozoen

Auswahl gemäss Verfügung vom 22.03.2022 zum Umgang mit nicht einheimischen Wildtieren im Kanton Solothurn.

Diese Auflistung ist nicht abschliessend und kann jederzeit ergänzt werden, sobald neue, für den Kanton Solothurn relevante Arten auftauchen.