Leinenpflicht von 1. April bis 31. Juli
Im Frühling beginnt die Brut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, eine besonders empfindliche Phase im Jahresverlauf. Viele Vögel brüten und Säugetiere wie beispielsweise Rehe setzen in dieser Zeit ihren Nachwuchs. Um die Jungtiere und ihre Mütter vor unnötigem Stress und Gefahren zu schützen, gilt im Kanton Solothurn im Zeitraum 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald (vgl. § 4 Abs. 1 lit. a Hundeverordnung).)

