Mit Hund im Wald / Leinenpflicht

Hunde dürfen weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden. Sie sind stets unter Kontrolle zu halten. Wildernde und jagende Hunde werden zur Anzeige gebracht (vgl. Art 18 Abs. 1 lit. d JSG).

Leinenpflicht von 1. April bis 31. Juli

Im Frühling beginnt die Brut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, eine besonders empfindliche Phase im Jahresverlauf. Viele Vögel brüten und Säugetiere wie beispielsweise Rehe setzen in dieser Zeit ihren Nachwuchs. Um die Jungtiere und ihre Mütter vor unnötigem Stress und Gefahren zu schützen, gilt im Kanton Solothurn im Zeitraum 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald (vgl. § 4 Abs. 1 lit. a Hundeverordnung).)

Von August bis März dürfen Hunde im Wald frei herumlaufen, sofern sie sich von ihren Halterinnen und Haltern jederzeit kontrollieren und abrufen lassen. 

Ausnahmen

  • Hunderassen, für die ausserhalb der Privatsphäre eine generelle Leinenpflicht gilt, müssen auch im Wald angeleint bleiben.
  • Ebenso gilt für einzelne Hunde eine ganzjährige Leinenpflicht, wenn sie von ihren Halterinnen und Haltern nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können.

Warum eine Leinenpflicht?

Für Wildtiere stellt die Anwesenheit von freilaufenden Hunden eine erhebliche Störung dar. Hunde sind von Natur aus Jäger und auch gut erzogene Hunde folgen oft ihrem Jagdinstinkt oder Spieltrieb, wenn sie Wildtiere aufspüren. Junge Hasen, Vögel und Rehkitze haben kaum eine Chance, einer Begegnung mit einem Hund zu entkommen. Jeder Fluchtversuch bedeutet einen enormen Energieverlust für Mutter- und Jungtier. Manche Begegnungen enden für das Wildtier mit dem Tod. 

Hinweise für den Umgang mit Jungtieren

Falls Jungtiere wie Rehkitze oder junge Vögel alleine aufgefunden werden, sollten sie nicht berührt werden. In den meisten Fällen sind die Elterntiere in der Nähe und kümmern sich weiterhin um den Nachwuchs. 

Wer unsicher ist, wendet sich im besten Fall an die Polizei (Tel. 117). Diese wird Sie an die zuständige Jagdaufsicht weiterleiten.

Vorgehen beim Fund verletzter Wildtiere (PDF)

 

Amt für Wald, Jagd und Fischerei

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