Bewilligungen

Jagdrechtliche Ausnahmebewilligungen für verbotene Hilfsmittel

Jagdberechtigte benötigen zwei Ausnahmebewilligungen, wenn im Kanton Solothurn ein Nachtsichtzielgerät oder eine Gerätekombination mit vergleichbarer Funktion oder ein Schalldämpfer legal für die Ausübung der Jagd verwendet wird:

  1. Eine jagdrechtliche Ausnahmebewilligung der kantonalen Jagdbehörde.
  2. Eine waffenrechtliche Bewilligung der Kantonspolizei des Wohnsitzkantons (Waffenbüro) für den Erwerb oder Besitz eines solchen Gerätes.

Nach dem Besuch der Schulung "Verbotene Hilfsmittel auf der Jagd" kann eine jagdrechtliche Ausnahmebewilligung für die Verwendung eines Nachtsichtzielgerätes oder eines Schalldämpfers beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei beantragt werden. Die Ausnahmebewilligung der kantonalen Jagdbehörde kann dem Antrag beim Waffenbüro der Kantonspolizei zur Begründung beigelegt werden.

Kurs "Verbotene Hilfsmittel auf der Jagd" vom Samstag, 03.06.2023 im Wallierhof / 07:30 - 09:00 Uhr

Die Kursteilnahme ist freiwillig, jedoch Voraussetzung für die Ausstellung von Ausnahmebewilligungen für den Einsatz verbotener Hilfsmittel (auch für die Verlängerung bestehender Bewilligungen).

Zielpublikum:
Pächterinnen und Pächter sowie Jahresjagdgäste eines solothurnischen Jagdvereins mit gültigem solothurnischen Jagdpass / Jungjägerinnen und Jungjäger des Lehrgangs 2022/2023.

Link zur Online-Anmeldung

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