Aktuell
Waldbrandgefahr auf Stufe 3 zurückgestuft – Feuerverbot wird aufgehoben. Weiterhin ist grosse Vorsicht geboten.
Aufgrund der Lagebeurteilung vom 10.09.2026 des Sonderstabs Waldbrand wird die Waldbrandgefahr von der Gefahrenstufe 4 («gross») auf die Gefahrenstufe 3 («erheblich») zurückgestuft. Damit zusammenhängend wird das seit dem 26.08.2026 geltende Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet aufgehoben.
Sturmschäden im Solothurner Wald
Die Unwetter vom vergangenen Freitag haben im Wald des Kantons Solothurn erhebliche Schäden verursacht. Gemäss ersten Schätzungen beläuft sich die Schadholzmenge auf rund 17'500 Kubikmeter. Dies entspricht rund 14 Prozent der Schadholzmenge des grossen Wintersturms «Burglind» aus dem Jahr 2018.
Versteigerung der Pachtgewässer des Kantons Solothurn für die Jahre 2027 – 2034
Der Kanton Solothurn versteigert für 8 Jahre mittlere und kleinere Fischereigewässer. Die Gewässer sind über das ganze Kantonsgebiet verteilt.
Fischerei- und Betretungsverbot teilweise aufgehoben
Das Baden, Wassersportaktivitäten und die Fischerei sind in den Fliessgewässern im Kanton Solothurn wieder zulässig. Das Fischerei- und Betretungsverbot wird per sofort aufgehoben. Ausgenommen davon bleiben die Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel sowie des Chastelbaches: In diesen Gewässerabschnitten gilt das Fischereiverbot weiterhin.
Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft – Feuerverbot wird teilweise gelockert.
Achtung: Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet. Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.
Trockenheit: Vorsicht vor fallenden Ästen in den Solothurner Wäldern
Die seit Monaten anhaltende Hitze und die Trockenheit belasten die Wälder im Kanton Solothurn massiv. Trotz Niederschlägen in den letzten Tagen besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko, dass Äste abbrechen und zu Boden fallen. Beim Waldaufenthalt ist daher Vorsicht geboten.
Fischerei- und Betretungsverbot wegen Trockenheit und Hitze
Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Solothurn - mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme - gilt ab sofort ein Fischerei- und Betretungsverbot. Das Baden und das Fischen sind somit untersagt. Die Massnahme soll helfen, Fische und andere Wasserlebewesen zu schützen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Waldverjüngung und Wildeinfluss 2025
Ergebnisse des Monitorings zur Waldverjüngung und dem Wildeinfluss von 2025
Amt für Wald, Jagd und Fischerei
Rathaus
Barfüssergasse 14
4509
Solothurn
Der Schalter und die Zentrale sind wie folgt geöffnet:
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:00
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:30 - 12:00
Donnerstag
14:00 - 17:00
Andere Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.