Grossraubtiere
Zuständigkeiten innerhalb der kantonalen Verwaltung
Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF) und das Amt für Landwirtschaft (ALW) sind für den Umgang mit Grossraubtieren in Bezug auf Nutztierhaltung in der Landwirtschaft zuständig.
Grossraubtiermanagement - AWJF
Das Grossraubtiermanagement fällt in den Zuständigkeitsbereich der Fachstelle Jagd des AWJF. Dies beinhaltet unter anderem die Beurteilung, Dokumentation (u.a. Luchsmonitoring) und die allfällige Entschädigung von Nutztierrissen.
Risse an Wild- und Nutztieren sind zur Beurteilung den zuständigen Grossraubtier-verantwortlichen der sechs Hegeringe zu melden.
Liste der Grossraubtierverantwortlichen:
Informationen zu Biologie und Verbreitung von Wildtieren im Kanton Solothurn finden Sie unter der Rubrik Wildtierarten Kanton Solothurn.
Herdenschutzberatung - ALW
Die Fachstelle Herdenschutz des ALW ist zuständig für die Beratung der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter sowie für die Entrichtung von Beiträgen an Herdenschutzmassnahmen. Sie ist im Bildungszentrum Wallierhof angegliedert.
Link zur Herdenschutzberatung Wallierhof
Link zum Merkblatt Herdenschutz im Kanton Solothurn der Fachstelle Herdenschutz
Nutztierriss durch Wolf
Das folgende Merkblatt regelt das kantonale Vorgehen bei einem Nutztierriss durch einen Wolf:
- Merkblatt Vorgehen bei Nutztierriss durch Wolf (pdf, 162 KB)