Mit Hund im Wald

Hunde müssen so gehalten werden, dass sie weder Mensch noch Tier belästigen oder gefährden. Sie sind stets unter Kontrolle zu halten.

Hunde, die sich von ihren Halterinnen und Haltern jederzeit kontrollieren und abrufen lassen, dürfen im Wald von August bis März von der Leine gelassen werden.

Ausnahmen:

  • Hunderassen, für die ausserhalb der Privatsphäre eine generelle Leinenpflicht gilt, dürfen auch im Wald nie von der Leine gelassen werden. Ebenso gilt für einzelne Hunde, wenn sie nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, eine ganzjährige Leinenpflicht.

Ganzjährig gilt:

Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit

Im Frühling beginnt die Brut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, eine besonders empfindliche Phase im Jahresverlauf. Viele Vögel brüten und Säugetiere wie Rehe setzen ihren Nachwuchs in dieser Zeit in der freien Natur. Um die Jungtiere und ihre Mütter vor unnötigem Stress und Gefahren zu schützen, gilt im Kanton Solothurn ab dem 1. April bis und mit dem 31. Juli eine generelle Leinenpflicht für Hunde im Wald (§ 4 lit. a Hundeverordnung).

Warum die Leinenpflicht?

Für Wildtiere stellt bereits die Anwesenheit von frei laufenden Hunden eine erhebliche Störung dar. Selbst der freundlichste Hund versetzt die Wildtiere mit seinem Jagd- oder Spieltrieb in eine Stresssituation und kann sie im schlimmsten Fall direkt gefährden. Hunde sind von Natur aus Jäger und auch gut erzogene Hunde folgen oft ihrem Jagdinstinkt, wenn sie Wildtiere entdecken. Junge Hasen, Rehkitze oder brütende Vögel haben kaum eine Chance, einer Begegnung mit einem unkontrollierten Hund zu entkommen. Jeder Fluchtversuch bedeutet einen enormen Energieverlust für Mutter- und Jungtier in einer bereits kräftezehrenden Zeit.

Um solche Vorfälle zu verhindern, gilt in Solothurn die Leinenpflicht. Insbesondere in der Brut- und Setzzeit ist es wichtig, Hunde immer an der Leine zu führen und die markierten Wege nicht zu verlassen. Wer sich nicht an die Leinenpflicht hält, riskiert eine Geldstrafe. Diese Schutzmassnahme dient nicht nur den Wildtieren, sondern fördert auch ein friedliches Miteinander von Natur, Mensch und Tier.

Hinweise für den Umgang mit Jungtieren

Falls Jungtiere, wie Rehkitze oder junge Vögel, alleine aufgefunden werden, sollten sie nicht berührt werden. In den meisten Fällen sind die Elterntiere in der Nähe und kümmern sich weiterhin um den Nachwuchs. Wer unsicher ist, kann sich an die Polizei (Tel. 117) wenden. Die Polizei wird Sie an die zuständige Jagdaufsicht weiterleiten.

Vorgehen beim Fund verletzter Wildtiere (PDF)