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Vornamensänderung beantragen
Kurzbeschreibung
Die Vornamensänderung muss ausführlich begründet sein. Falls Sie den gewünschten neuen Vornamen bereits führen oder im Alltag schon lange so genannt werden, sind dazu entsprechende Belege (Kopien z.B. von Schul- oder Arbeitszeugnissen, amtlichen Dokumenten, Rechnungen usw.) einzureichen.
Service nutzen
Für diesen Service bitten wir Sie an den Schalter der Zivilstandsaufsicht (zu unserem Standort und Öffnungszeiten)
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Vornamenänderungen bei Kindern:
Das Gesuch um Vornamensänderung muss von beiden Elternteilen unterzeichnet sein, wenn diese miteinander verheiratet sind oder gemeinsam die elterliche Sorge ausüben.
Erläutern Sie die Gründe, weshalb es zur beantragten Vornamensänderung kommen soll und reichen Sie Belege ein, falls der Vorname im Alltag bereits in der gewünschten Form geführt wird (z.B. Schulzeugnisse, Mitgliederausweise, usw.).
Kinder über 12 Jahren müssen dem Gesuch ebenfalls schriftlich zustimmen.
Erforderliche Dokumente
Erläuterung der Gründe
Vorgehen
Die erforderlichen Dokumente müssen dem Zivilstand und Bürgerrecht schriftlich eingereicht werden.
Ergebnis
Keine
Rahmenbedingungen
Kosten
Nach Aufwand