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Zivilschutz: Aufhebung Dienstbefreiung für Behördenmitglieder melden
Kurzbeschreibung
Personen, die wegen Behördentätigkeit von der Schutzdienstpflicht befreit wurden, sind verpflichtet sich zu melden, sobald sie nicht mehr für die entsprechende Behörde tätig sind.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen schutzdienstpflichtig und von der Schutzdienstpflicht befreit worden sein.
Erforderliche Dokumente
Dienstbüchlein
Vorgehen
- PDF-Formular vollständig ausfüllen und unterzeichnen
- Gemeinsam mit dem Dienstbüchlein auf dem Postweg an: Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Industriezone Klus 17, 4710 Balsthal senden
Ergebnis
Nach Eingang der Meldung erfolgt die Wiedereinteilung in den Zivilschutz. Die Verfügung wird per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Verfügung ist kostenlos.
Fristen
Die Meldung ist unmittelbar nach dem Entfall des Grundes für die Befreiung zu erstatten.
Dauer
10 Arbeitstage