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Zivilschutz: Aufhebung vorzeitige Entlassung zu Gunsten Partnerorganisation melden
Kurzbeschreibung
Wenn der Grund für die vorzeitige Entlassung aus der Schutzdienstpflicht zu Gunsten einer Partnerorganisation wegfällt (z. B. Kündigung), ist die Organisation verpflichtet, Meldung zu erstatten.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die Meldung muss durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin erfolgen
Erforderliche Dokumente
keine
Vorgehen
- PDF-Formular vollständig ausfüllen und unterzeichnen
- Per E-Mail an zivilschutz@vd.so.ch oder auf dem Postweg an: Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Industriezone Klus 17, 4710 Balsthal senden
Ergebnis
Die vorzeitig zu Gunsten einer Partnerorganisation aus der Schutzdienstpflicht entlassene Person wird wieder in den aktiven Dienst eingeteilt. Die Verfügung wird per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Meldung, bzw. Wiedereinteilung ist kostenlos.
Fristen
Die Meldung hat spätestens am letzten Arbeitstag der betroffenen Person zu erfolgen.
Dauer
Die Wiedereinteilung erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen.