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Zivilschutz: Dienstbefreiung für Behördenmitglieder beantragen
Kurzbeschreibung
Schutzdienstpflichtige, die Mitglieder einer Behörde sind (Bsp. Kantonsrat, Gemeinderat), können die Dienstbefreiung im Zivilschutz beantragen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen schutzdienstpflichtig und gewählte Mitglieder einer Behörde sein.
Erforderliche Dokumente
Dienstbüchlein
Vorgehen
- PDF-Formular vollständig ausfüllen und unterzeichnen
Gemeinsam mit dem Dienstbüchlein auf dem Postweg an: Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Industriezone Klus 17, 4710 Balsthal senden
Ergebnis
Schutzdienstpflichtige werden für die Zeit ihrer Tätigkeit in einer Behörde von der Schutzdienstpflicht befreit. Die Verfügung wird per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Verfügung ist kostenlos.
Fristen
keine
Dauer
10 Arbeitstage