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Zivilschutz: Vorzeitige Entlassung aus freiwilligem Schutzdienst beantragen
Kurzbeschreibung
Schutzdienstleistende, die freiwilligen Schutzdienst leisten, können nach Ablauf von drei Jahren ab Bewilligung, die Entlassung beantragen. Auf begründetes Gesuch hin kann die Entlassung vorher erfolgen.
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Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die gesuchstellende Person muss freiwilligen Schutzdienst leisten. Das Angebot richtet sich explizit nicht an ordentlich eingeteilte Schutzdienstleistende.
Erforderliche Dokumente
Dienstbüchlein
Vorgehen
- PDF-Formular vollständig
- Formular unterzeichnen
- Formular und Dienstbüchlein per Post an die zuständige regionale Zivilschutzorganisation senden
- Entlassung aus dem freiwilligen Schutzdienst
Ergebnis
Bei Bewilligung des Gesuchs wird die gesuchstellende Person auf Ende des Jahres aus dem freiwilligen Schutzdienst entlassen. Die Verfügung wird per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Das Gesuch ist kostenlos.
Dauer
10 Arbeitstage