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Zivilschutz: Entlassung zu Gunsten Partnerorganisation beantragen
Kurzbeschreibung
Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz können für schutzdienstleistende Mitarbeitende die vorzeitige Entlassung aus dem Zivilschutz beantragen.
Service nutzen
Wie gehe ich vor?
Vorbedingungen
Die gesuchstellenden Firmen müssen eine Partnerorganisation des Bevölkerungsschutzes gemäss BZG sein.
Erforderliche Dokumente
- Dienstbüchlein
Vorgehen
- PDF-Formular vollständig ausfüllen und unterzeichnen
- Formular von der/dem Schutzdienstleistenden unterzeichnen lassen
- Gemeinsam mit dem Dienstbüchlein der/des Schutzdienstleistenden auf dem Postweg an: Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Industriezone Klus 17, 4710 Balsthal senden
Ergebnis
Wird die Entlassung verfügt, wird die/der Schutzdienstpflichtige vorzeitig aus dem Dienst entlassen und wird zu keinen Dienstleistungen des Zivilschutzes mehr aufgeboten. Wird der Arbeitsvertrag aufgelöst, hat die gesuchstellende Partnerorganisation das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz zu informieren. Die Verfügung wird per Post zugestellt.
Rahmenbedingungen
Kosten
Die Verfügung ist kostenlos.
Fristen
Es sind keine Fristen zu berücksichtigen. Die schutzdienstleistende Person hat Aufgeboten des Zivilschutzes Folge zu leisten, solange die vorzeitige Entlassung nicht verfügt wurde.
Dauer
10 Arbeitstage