Aktuell

Ausführungsbestimmungen zur Folgebewertung von Sachanlagen im Finanzvermögen per 01.01.2027

  • 02.07.2026

Mit Kreisschreiben Gemeindefinanzen Nr. 13 und Nr. 14 wurden die Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden sowie die Zweckverbände und Institute über die Ausführungsbestimmungen zur Folgebewertung von Sachanlagen im Finanzvermögen per 01.01.2027 informiert.

Kreisschreiben Nr. 13/2026 / Einwohnergemeinden
Kreisschreiben Nr. 14/2026 / Bürger- und Kirchgemeinden

Weitere Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite Folgebewertung.

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