Mit Kreisschreiben Gemeindefinanzen Nr. 13 und Nr. 14 wurden die Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden sowie die Zweckverbände und Institute über die Ausführungsbestimmungen zur Folgebewertung von Sachanlagen im Finanzvermögen per 01.01.2027 informiert.
Kreisschreiben Nr. 13/2026 / Einwohnergemeinden
Kreisschreiben Nr. 14/2026 / Bürger- und Kirchgemeinden
Weitere Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite Folgebewertung.