Umweltmanagement/Kooperation

Umweltmanagementsystem

Mit einem Umweltmanagementsystem (UMS) erfassen die Unternehmen die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Umwelt. Sie erkennen mögliche Optimierungen und können diese umsetzen.

UMS verbessern auch die Transparenz gegenüber den Umweltbehörden. Damit erleichtern sie die staatliche Kontrollaufgabe, schaffen Vertrauen und ermöglichen eine Zusammenarbeit, von der sowohl Wirtschaft wie auch Behörde profitieren.

Gründe für die Einführung eines UMS und die wichtigsten Schritte dazu erläutert das nachfolgende Merkblatt.

Mit Kooperationsvereinbarungen zu kontrollierter Eigenverantwortung

Mit einer Kooperationsvereinbarung bietet sich die Möglichkeit zu einem vermehrt "ganzheitlichen Vollzug" im Umweltbereich. Dieser orientiert sich weniger an einzelnen punktuellen Aktivitäten des Unternehmens oder der Vollzugsbehörde sondern ist Teil einer längerfristigen gemeinsamen Planung und erlaubt beiden Seiten einen optimalen Mitteleinsatz.

In der Kooperationsvereinbarung werden Pflichten und Rechte des Unternehmens wie auch der Behörde festgehalten. Die Vereinbarung wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen, es besteht kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf eine Kooperationsvereinbarung mit der Behörde.

Kontakt

Martin Stocker, Tel. 032 627 26 60
Abteilungsleiter Luft/Lärm

Amt für Umwelt

Werkhofstrasse 5
4509 Solothurn

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:30
Freitag
08:00 - 12:00 / 13:30 - 16:00