Darf ich zur Befragung als Zeuge/Zeugin bei der Staatsanwaltschaft eine Begleitperson mitnehmen?
Grundsätzlich nein, da das Untersuchungsverfahren geheim ist.
Ist der Zeuge/die Zeugin aber zugleich Opfer, d.h. in der körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden, ist die Begleitung durch eine Vertrauensperson zulässig.