Habe ich als geschädigte Person Anspruch auf Akteneinsicht?
Ja. Der geschädigten Person wird auf ihr Begehren Akteneinsicht gewährt, sofern nicht der Untersuchungszweck oder Geheimhaltungsinteressen dagegen stehen.
Ja. Der geschädigten Person wird auf ihr Begehren Akteneinsicht gewährt, sofern nicht der Untersuchungszweck oder Geheimhaltungsinteressen dagegen stehen.