Habe ich als geschädigte Person Anspruch auf Akteneinsicht?


Ja. Der geschädigten Person wird auf ihr Begehren Akteneinsicht gewährt, sofern nicht der Untersuchungszweck oder Geheimhaltungsinteressen dagegen stehen.

 

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Staatsanwaltschaft

Franziskanerhof
Barfüssergasse 28
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