Habe ich als geschädigte Person ein Recht auf eine Anwältin oder einen Anwalt?
Grundsätzlich steht es Geschädigten frei, auf eigene Kosten eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Falls es die Interessen und die persönlichen Verhältnisse von Geschädigten erfordern, kann die Staatsanwaltschaft Geschädigten einen unentgeltlichen Rechtsbeistand bestellen. Opfer von Straftaten können sich für die Bestellung einer Anwältin oder eines Anwaltes zudem an die zuständige Opferhilfestelle wenden.