Ich wurde bereits von der Polizei befragt. Weshalb werde ich von der Staatsanwaltschaft nochmals befragt?
Aufgabe der Polizei ist es in erster Linie, die Personalien der verdächtigen Person zu ermitteln und den Sachverhalt soweit abzuklären, dass eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden kann. Damit die Staatsanwaltschaft danach entscheiden kann, ob ein Strafbefehl zu erlassen bzw. Anklage zu erheben oder das Verfahren einzustellen ist, sind unter Umständen weitere Abklärungen und Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft erforderlich.