Kann ich eine Begleitperson zur Befragung als Beschuldigte/r bei der Staatsanwaltschaft mitnehmen?

Sie dürfen in jedem Stadium des Verfahrens eine/n Verteidiger/in beiziehen. Die Verteidigung von beschuldigten Personen ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Verfahrensleitung entscheidet aufgrund der Umstände im Einzelfall, ob andere Begleitpersonen der Befragung beiwohnen dürfen. Es empfiehlt sich daher, bei der Staatsanwaltschaft vorher anzufragen.

 

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