Kann ich einem Untersuchungshäftling schreiben?
Ja, jederzeit. Die Briefe unterstehen jedoch der Kontrolle durch die Staatsanwaltschaft. Insbesondere darf sich der Inhalt der Schreiben nicht auf den Gegenstand der Untersuchung etc. beziehen. Die Adresse des Untersuchungshäftlings erfahren Sie bei der Staatsanwaltschaft.