Muss ich für eine Strafanzeige etwas bezahlen?


Nein. Bei Antragsdelikten können die Verfahrenskosten jedoch der antragstellenden Person auferlegt werden, wenn diese mutwillig oder grob fahrlässig die Einleitung des Verfahrens bewirkt oder dessen Durchführung erschwert hat und das Verfahren eingestellt wird. Kostenfolgen sind auch möglich, wenn ein Kläger durch Anträge zu seiner Zivilklage Aufwand verursacht hat und mit dieser unterliegt.

 

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