Muss ich zur Befragung als Beschuldigte/r bei der Staatsanwaltschaft etwas mitnehmen?
Ja, es sind Ausweispapiere und die erhaltene Vorladung mitzubringen. Es empfiehlt sich zudem, allfällige Beweismittel mitzubringen.
Ja, es sind Ausweispapiere und die erhaltene Vorladung mitzubringen. Es empfiehlt sich zudem, allfällige Beweismittel mitzubringen.