Solothurn, 24. September 2019 - Im Zusammenhang mit der Kirschblütengemeinschaft ergehen betreffend mehrere beschuldigte Personen Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen. Diese sind noch nicht rechtskräftig. In Bezug auf eine weitere beschuldigte Person wird die Untersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz fortgeführt.