Solothurn, 4. Dezember 2019 - Im Zusammenhang mit der Protestaktion bei einem Fleischverarbeitungsbetrieb in Oensingen am 21. November 2018 hält die Staatsanwaltschaft an insgesamt 34 Strafbefehlen wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs und Hinderung einer Amtshandlung fest. Die Akten gehen nun zur Beurteilung der Vorwürfe an das Richteramt Thal-Gäu.