Weitere Haftformen

In den kantonalen Gefängnissen können auch weitere Haftformen vollzogen werden, insbesondere:

  • Auslieferungshaft im Rahmen von Rechtshilfe;
  • Arrest nach Militärgesetzgebung, welcher ausserhalb eines Dienstes vollzogen wird;
  • Freiheitsentzüge und Schutzmassnahmen des Jugendstrafrechts;
  • Fürsorgerische Unterbringungen nach Zivilgesetzbuch.

Für all diese Haftformen muss das Trennungsgebot beachtet werden. Dieses schreibt vor, dass Insassen der einen Haftform getrennt von in anderen Regimen inhaftierten Personen untergebracht werden.

Freiheitsentziehende Sanktionen nach Jugendstrafrecht und fürsorgerische Unterbringung nach Zivilgesetzbuch sind nur ausnahmsweise und nur vorübergehend in kantonalen Gefängnissen zulässig.