Strafen und Massnahmen

Gerechtigkeitsbrunnen Solothurn

In der Schweiz gibt es für eine schuldig gesprochene Person zwei Formen von strafrechtlichen Sanktionen: Strafen und Massnahmen.

Strafen sollen einerseits eine abschreckende Wirkung und anderseits die deliktfreie Wiedereingliederung der verurteilten Person fördern. Zudem soll mit der Strafe ein angemessener Schuldausgleich erfolgen.

Eine Massnahme wird zur Behandlung oder Sicherung ausgesprochen. Vorausgesetzt ist, dass bei einer straffälligen Person eine psychische Störung vorliegt, welche die Tat begünstigte. Eine Massnahme kann als stationäre oder als ambulante Behandlung angeordnet werden.

Die durch die kantonalen Strafbehörden ausgesprochenen Strafen und Massnahmen werden durch die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug vollzogen. Sie ist verantwortlich für den risiko- und ressourcenorientierten Vollzug von Strafbefehlen und Strafurteilen. Dazu gehört die Bestimmung der geeigneten Vollzugsform und Institution, Versetzungen in andere Institutionen, Vollzugslockerungen, Prüfung vorzeitiger Entlassungen, Auftrag und Analyse von Berichten oder psychiatrischen Gutachten usw.