Massnahmen

Therapiegespräch zwischen einer Therapeutin und einem Klient

Anstelle oder zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe kann das Gericht bei Straffälligen mit einer psychischen Störung, Suchtmittelabhängigkeit oder Persönlichkeitsentwicklungsstörung eine Massnahme anordnen. Massnahmen haben zum Ziel, durch Therapie das Rückfallrisiko der Straffälligen zu senken. Sie werden in der Therapie gestärkt, um möglichst deliktfrei zu handeln. Die Therapie findet einzeln oder in Gruppen statt. 

Eine Massnahme kann stationär oder ambulant angeordnet werden. Eine stationäre Massnahme kann im geschlossenen oder offenen Vollzug durchgeführt werden.

Wird eine straffällige Person zu einer Freiheitsstrafe und zu einer Massnahme verurteilt, so geht die Massnahme der Strafe vor. Bei Erfolg der Massnahme wird auf den Vollzug der Strafe verzichtet. Das Strafrecht unterscheidet zwischen stationären therapeutischen Massnahmen, Suchtbehandlungen, Massnahmen für junge Erwachsene und ambulanten Behandlungen. Die Verwahrung wird ebenfalls zu den strafrechtlichen Massnahmen gezählt.