Strafen

Zwei verschlossene Zellentüren
Bild: Studiojeker GmbH

Als Sanktionen sieht das Strafrecht für Erwachsene Freiheitsstrafen (früher Haft, Gefängnis und Zuchthaus), Geldstrafen und Bussen vor. Bussen können bei Übertretungen oder bedingten Geld- oder Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.

Freiheitsstrafen können je nach Dauer bedingt, d.h. auf Bewährung mit einer Probezeit, unbedingt oder teilbedingt ausgesprochen werden. Der unbedingte Teil wird dabei immer vollzogen.

Der Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen kann bis zu einer Dauer von sechs respektive zwölf Monaten in Form von Halbgefangenschaft, Electronic Monitoring oder gemeinnütziger Arbeit erfolgen.

Die Dauer der Freiheitsstrafe bestimmt auch den Ort des Vollzugs. Kurze Freiheitsstrafen werden in der Regel in Untersuchungs- oder Bezirksgefängnissen vollzogen, längere Freiheitsstrafen in einer Strafanstalt des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz. Besteht die Gefahr, dass Gefangene fliehen, werden sie entweder in eine geschlossene Abteilung oder in eine geschlossene Anstalt eingewiesen.