Anstalten

Gang mit Zellentüren in JVA Solothurn
Bild: Thomas Jantscher

Freiheitsentziehende Sanktionen werden in der Regel in Justizvollzugsanstalten, sogenannten Konkordatsanstalten, vollzogen. Unterschieden wird zwischen Strafanstalten und Massnahmeeinrichtungen. Namentlich strafprozessuale oder vollzugsrechtliche Haftformen werden in Haftanstalten, sogenannten kantonalen Gefängnissen, vollzogen.

Der Kanton Solothurn verfügt mit der Justizvollzugsanstalt (JVA) Solothurn und den Untersuchungsgefängnissen Olten und Solothurn über drei geschlossene Vollzugseinrichtungen.

Die Anstalten unterscheiden sich in Bezug auf ihren Auftrag und damit auf die Haftformen und Haftbedingungen. So werden in den Untersuchungsgefängnissen Olten und Solothurn vorwiegend Personen inhaftiert, welche sich in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft befinden oder eine kurze Freiheitsstrafe verbüssen. In der JVA Solothurn sind hingegen Personen inhaftiert, welche bereits zu einer freiheitsentziehenden Sanktion verurteilt worden sind und denen ein länger dauernder Vollzug bevorsteht.