Ombudsstelle
Die Kantonale Justizvollzugskommission berät als Ombudsstelle das Amt für Justizvollzug, ist verwaltungsunabhängig und nicht weisungsgebunden. Ihre Mitglieder werden vom Regierungsrat gewählt. Sie führt in jeder Anstalt mindestens einmal pro Jahr Ombudsgespräche durch. Die Insassen können sich für diese Gespräche anmelden. Die Gespräche sind vertraulich. Bei Bedarf kann eine dolmetschende Person beigezogen werden. Die Insassen können ihre Anliegen zu den Vollzug- und Haftbedingungen vorbringen. Die Kommissionsmitglieder können ebenso an den Vollzugskonferenzen der Justizvollzugsanstalt Solothurn teilnehmen.
Die Kommissionsmitglieder besprechen die Anliegen der Insassen mit dem zuständigen Gefängnispersonal und berichten anonymisiert der Kommission über die geführten Gespräche. Bei Bedarf spricht die Justizvollzugskommission dem Amt für Justizvollzug Empfehlungen aus.