Aufenthaltsbewilligung B

Aufenthalter und Aufenthalterinnen sind ausländische Personen, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung beträgt ein bis fünf Jahre.

Migrationsamt

Ambassadorenhof
Riedholzplatz 3
4509 Solothurn

Öffnungzeiten:

Montag - Freitag

08:00 - 12:00 / 14:00 - 17:00